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Qualifizierte eIDAS-Signatur · 4mycontracts.net

Elektronische Signatur (QES) — Verträge EU-weit rechtsgültig und schriftformwahrend signieren

4mycontracts.net integriert die qualifizierte (QES) und fortgeschrittene (FES) elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Der Unterzeichner erhält einen Link per E-Mail, signiert mit verifizierter Identität, und das signierte Dokument landet sofort im Archiv — ohne PDF-Export oder externe Tools.

Einmal signieren — überall in der EU gültig

Qualifizierte Signatur QES (eIDAS)

Die höchste Stufe der elektronischen Signatur, mit derselben Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift in allen EU-Mitgliedstaaten — schriftformwahrend nach §126a BGB. Nutzt qualifizierte Zertifikate akkreditierter Vertrauensdiensteanbieter.

Fortgeschrittene Signatur (FES)

Signatur mit verifizierter Identität, geeignet für Geschäftsverträge, NDAs und Vertraulichkeitsvereinbarungen. Ohne Hardware-Token, direkt aus dem Browser.

Mehrparteien-Signaturworkflow

Die Reihenfolge der Unterzeichner wird grafisch konfiguriert: sequenziell (A signiert → B erhält), parallel (alle gleichzeitig) oder gemischt. Jeder Unterzeichner sieht nur, was erlaubt ist.

Identitätsprüfung (KYC) und Audit-Trail

Optionale Identitätsprüfung (z. B. Onfido / Stripe Identity): Der Unterzeichner lädt seinen Ausweis hoch. Die verifizierte Identität wird mit Zeitstempel an den revisionssicheren Audit-Trail angehängt.

Der vorbereitete Vertrag erreicht den Unterzeichner per E-Mail oder SMS. Er öffnet den Link, liest, signiert mit der gewählten Methode (QES/FES), und das signierte, mit Zeitstempel versehene Dokument kehrt automatisch ins Archiv zurück — ganz ohne Installation.

Vorteile und Grenzen der elektronischen Signatur nach eIDAS

Vorteile

  • Die qualifizierte QES hat dieselbe Rechtswirkung wie die eigenhändige Unterschrift in allen EU-Mitgliedstaaten (eIDAS Art. 25 Abs. 2) und wahrt die Schriftform nach §126a BGB.
  • Kein Hardware-Token und keine Installation für die FES — direkt aus Browser oder Smartphone signieren.
  • Mehrparteien-Workflows (sequenziell, parallel oder gemischt) mit Live-Status je Unterzeichner.
  • Optionale KYC-Identitätsprüfung, an den Audit-Trail angehängt.
  • Stapelsignatur dutzender gleichartiger Verträge mit einem Klick.
  • Signiertes, mit Zeitstempel versehenes Dokument landet direkt im GoBD-konformen Archiv — ohne PDF-Export.

Grenzen

  • Die QES mit kryptografischer Karte erfordert den Treiber des Kartenlesegeräts auf dem Gerät des Unterzeichners.
  • Qualifizierte Zertifikate werden von akkreditierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt und können eigene Kosten verursachen.
  • Die rechtliche Anerkennung ist für den EU-/eIDAS-Raum ausgelegt — Nicht-EU-Jurisdiktionen können eine gesonderte Validierung verlangen.
  • Die Oberfläche für Unterzeichner ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Fazit

Die richtige Wahl für jedes DE/EU-Unternehmen, das vor Gericht belastbare Unterschriften ohne Papier und Kurier braucht. Wer überwiegend nach Nicht-EU-Recht signiert, sollte die lokale Anerkennung vorab prüfen.

Häufige Fragen zur elektronischen Signatur nach eIDAS

Ja — die qualifizierte QES hat nach Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) dieselbe Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift und wahrt die Schriftform nach §126a BGB. Sie ist in allen Mitgliedstaaten anerkannt.

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