Welche Kündigungsfrist gilt nach BGB?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach §622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach §622 Abs. 2 BGB: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 Monate ab 5, 3 ab 8, 4 ab 10, 5 ab 12, 6 ab 15 und 7 Monate ab 20 Jahren — jeweils zum Monatsende.
Ist eine elektronische Kündigung wirksam?
Nein, nicht per einfacher E-Mail oder Scan. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach §623 BGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) genügt hier nicht, weil §623 BGB die elektronische Form ausdrücklich ausschließt. Für die meisten anderen Geschäftsverträge ist die elektronische Signatur dagegen rechtsgültig.
Wie berechne ich das Beendigungsdatum einer Kündigung?
Ermitteln Sie die vollendete Betriebszugehörigkeit zum Zugang der Kündigung, lesen Sie die zugehörige Stufe aus §622 BGB ab und rechnen Sie die Frist auf den Monatsletzten (bei der Grundfrist auf den 15. oder das Monatsende). Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht ihr Versand. Der Rechner auf dieser Seite übernimmt diese Berechnung automatisch.
Wie behalte ich Vertragsfristen im Blick?
Die Frist nach §622 BGB berechnet der Rechner auf dieser Seite aus Ihren Angaben. Für den Überblick über Ihre Verträge bietet 4mycontracts.net ein Archiv im Konto, einen Ablauf-Radar im Dashboard (zum Beispiel Verträge, die in den nächsten 30 Tagen auslaufen) und einen Ereignisverlauf zu jedem Vertrag. Kündigungs- und Verlängerungstermine tragen Sie dabei selbst ein.
Wie 4mycontracts.net Ihnen hilft, Vertragsfristen im Blick zu behalten
Der Rechner auf dieser Seite berechnet die Frist nach §622 BGB aus den Daten, die Sie eingeben. Ihre Verträge können Sie im Archiv Ihres Kontos ablegen, der Ablauf-Radar im Dashboard zeigt, welche Verträge demnächst auslaufen, und Unterschriften werden mit einfacher elektronischer Signatur über einen sicheren Link eingeholt — mit Ereignisverlauf zu jedem Vertrag.