Welche Kündigungsfrist gilt nach BGB?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach §622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach §622 Abs. 2 BGB: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 Monate ab 5, 3 ab 8, 4 ab 10, 5 ab 12, 6 ab 15 und 7 Monate ab 20 Jahren — jeweils zum Monatsende.
Ist eine elektronische Kündigung wirksam?
Nein, nicht per einfacher E-Mail oder Scan. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach §623 BGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) genügt hier nicht, weil §623 BGB die elektronische Form ausdrücklich ausschließt. Für die meisten anderen Geschäftsverträge ist die elektronische Signatur dagegen rechtsgültig.
Wie berechne ich das Beendigungsdatum einer Kündigung?
Ermitteln Sie die vollendete Betriebszugehörigkeit zum Zugang der Kündigung, lesen Sie die zugehörige Stufe aus §622 BGB ab und rechnen Sie die Frist auf den Monatsletzten (bei der Grundfrist auf den 15. oder das Monatsende). Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht ihr Versand. Der Rechner auf dieser Seite übernimmt diese Berechnung automatisch.
Wie verwalte ich Vertragsfristen automatisch?
Mit dem Fristenmanagement von 4mycontracts.net: Die Plattform liest Kündigungs- und Ablaufklauseln aus dem Vertrag, berechnet die Frist nach §622 BGB und warnt 90, 60 und 30 Tage im Voraus per E-Mail, SMS und WhatsApp — mit Eskalation, falls eine kritische Frist unbestätigt bleibt. So wird keine Kündigungs- oder Verlängerungsfrist mehr versäumt.
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